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eRezept

Liebe Patienten!

Ab dem 01.01.2024 wird das eRezept verpflichtend in den Praxen eingeführt.

Aktuell (Stand Januar 2025) gilt das eRezept nur für reguläre Kassenrezepte und Privatrezepte FÜR GESETZLICHE KRANKENVERSICHERTE.

Rezepte für Privatpatienten, Rezepte für die Auslieferung durch Apotheken, BTM-Rezepte, Hilfsmittel (dazu zählen u.A. Verbandstoffe, Blutzucker-Lanzetten) funktionieren noch über das alte Verfahren!

 

Bestellung des eRezeptes:

Schritt 1: Anders als bisher MUSS die Krankenversicherungskarte bei uns eingelesen sein, damit wir überhaupt ein Rezept erstellen können.

Schritt 2: Wir erstellen für Sie das eRezept.

Schritt 3: Die Ärzte werden wie gehabt die Rezepte signieren müssen (jetzt digital), deswegen ist es wichtig, dass Sie mindestens zwei Werktage vorher das Rezept bestellen. Ein „Zwischendurch unterschreiben“ ist nicht mehr möglich!

Schritt 4: Nach zwei Werktagen können Sie dann in eine beliebige Apotheke gehen, dort Ihre Krankenkassenkarte in das Kartenlesegerät stecken und das digitale Rezept einlösen (ohne es vorher abholen zu müssen)

 

Einlösung des eRezeptes

Es gibt 3 Möglichkeiten, das eRezept einzulösen:

1. Über die Versichertenkarte
2. Über den ausgedruckten QR-Code
3. Oder über die Gematik App (Mehr Informationen dazu unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept)

 

Alle anderen Rezepte und Formulare können wie gehabt zwei Werktage nach Bestellung in der Praxis abgeholt werden. Rezepte für Patienten, die beliefert werden müssen, werden auch in diesem Zeitrahmen an die ausliefernde Apotheke weitergegeben.

Die Kassenärztliche Vereinigung merkt an, dass bis 2026 alle Rezepte digitalisiert werden sollen.

 

Vielen Dank, Ihr Praxisteam